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  • Genfer Abkommen leicht verständlich

    Inhaltsverzeichnis A. Eine kurze Einführung Die Entwicklung der Genfer Abkommen Der Grundsatz der Genfer Abkommen Benutzungshinweis B. Der Schutz der Zivilbevölkerung Wie muss die…

  • Satzung

    § 1 - Selbstverständnis (1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der…

  • Datenschutzerklärung

    Wir, der DRK Kreisverband Frankenberg e.V., nehmen den Schutz personenbezogener Daten und damit eingeschlossen auch die Betroffenenrechte sehr ernst. Mit diesen Erläuterungen zum Datenschutz…

  • Impressum

    Impressum Impressum/Datenschutzerklärung DRK-Kreisverband Frankenberg e.V. Auestr. 25 35066 Frankenberg  Telefon (06451) 7227-0 Telefax (06451) 4894 E-Mail: info@drk-frankenberg.de Haben Sie…

  • Die Entwicklung der Genfer Abkommen

    1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung

    2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche Behandlung gerechtfertigte…

  • Wie sind Frauen zu behandeln?

    3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II;  Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…

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