DRK-Pflegedienst

Zuhause bestens versorgt, in Frankenberg und der Region.

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. 

Unser kompetentes Pflegeteam ist in der gesamten Region im Einsatz, mit Stützpunkten in Frankenberg, Frankenau und Battenberg. 

Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, PflegerinFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Zuhause bestens versorgt.

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten die ambulanten Dienste des DRK sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an. 

Wir beraten Sie gerne.

Damit Sie einen klaren Überblick über alle Möglichkeiten der Unterstützung erhalten, beraten wir Sie persönlich – bei Ihnen zu Hause, in unserem Büro oder ggf. schon im Krankenhaus. So können Sie gut informiert entscheiden, welche Lösungen für Ihre persönliche Situation Sinn machen. Unsere Beratung umfasst Themen wie:

  • Möglichkeiten der Unterstützung durch geeignete Hilfsmittel
  • Fragen der Leistungspflicht bzw. Kostenübernahme durch Pflegekasse, Krankenkasse, ggf. Sozialamt einschließlich Mithilfe bei entsprechenden Anträgen
  • Mögliche Einbindung zusätzlicher Therapie- und Hilfsangebote in enger Abstimmung mit Ihrem Hausarzt
  • Weitere Dienstleistungsangebote des Roten Kreuzes
  • Weitere Dienstleistungsangebote der Altenhilfe (natürlich auch anderer Anbieter)

Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Kontakt

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    Behandlungspflege

    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
      Verhinderungspflege

      Verhinderungspflege

      Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
      Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
      Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
      Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

      Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

      Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
      • aus dem Krankenhaus entlassen werden
      • aber noch nicht rehafähig sind
      • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
      Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
      • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
      • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
      • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

      Pflegeleistungen zum Nachschlagen

      Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

      Welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie zusammengefasst in dieser Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums. 

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      Wie geht es weiter?

      Gerne beraten wir Sie persönlich:

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