Unterschiedliche Berufsbezeichnungen
Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer ist landesrechtlich geregelt. Aus diesem Grund gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Ausbildung und teilweise auch verschiedene Berufsbezeichnungen: „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“ in Brandenburg, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, „staatlich geprüfte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich geprüfter Altenpflegehelfer“ in Rheinland-Pfalz, „staatlich anerkannte Gesundheits- und Pflegeassistentin“ oder „staatlich anerkannter Gesundheits- und Pflegeassistent“ in Hamburg, „staatlich geprüfte Pflegefachhelferin“ oder „staatlich geprüfter Pflegefachhelfer“ in Bayern, „staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ oder „staatlich geprüfter Pflegeassistent“ in Niedersachsen, „Kranken- und Altenpflegehelferin“ oder „Kranken- und Altenpflegehelfer“ in Mecklenburg-Vorpommern.