Aufgaben
Aufgaben
Quereinsteigende - also fachfremde oder ungelernte Hilfskräfte – können in unseren Pflegeeinrichtungen verschiedene Aufgaben übernehmen:
Pflegehilfskraft
Ungelernte Pflegehilfskräfte unterstützen in unseren Einrichtungen die Fachkräfte in der Versorgung der Bewohner. Zu den typischen Aufgaben gehört beispielsweise:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Einnahme der Mahlzeiten
- Unterstützung beim Gang auf die Toilette
- Begleitung bei Alltagsaktivitäten
Die sogenannte medizinische Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen) wird nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt. Ungelernte Pflegehilfskräfte können hierbei unterstützen (zum Beispiel bei einem Verbandswechsel).
Betreuungskraft/Alltagshelfer
Nach einer Weiterbildung können Quereinsteiger auch als Betreuungskraft arbeiten. Die erforderliche Qualifizierung ("Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b") erfolgt in der Regel in einem dreimonatigen Kurs.
Zu den Aufgaben einer Betreuungkraft gehört unter anderem:
- Unterstützung bei der Tagesgestaltung durch Anleitung und Hilfestellung
- Durchführen von Aktivierungs- und Bewegungsangeboten (Vorlesen, Singen, Backen, Brettspiele, Spazierengehen ...)
- Gruppenangebote, Freizeitgestaltung und Ausflüge
- Erkennen von Veränderungen, Auffälligkeiten oder Problemen und Rückmeldung and die Fachkräfte
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine Beschäftigung in der Pflege ist in Teilzeit, Vollzeit oder auch als geringfügige Beschäftigung (Minijob) möglich.
Ein bestimmter Schulabschluss oder eine bestimmte Vorbildung ist nicht notwendig – entscheidend ist vor allem die persönliche Eignung.
Diese Eigenschaften sollten Sie mitbringen, wenn Sie in der Pflege arbeiten möchten:
- Einfühlungsvermögen
- Geduld
- Verantwortungsbewusstsein
- Sichere Deutschkenntnisse
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
- Bereitschaft am Wochenende und/oder in der Nacht zu arbeiten
Vergütung / Gehalt
Eine Beschäftigung in der Pflege ist in Teilzeit, Vollzeit oder auch als geringfügige Beschäftigung (Minijob) möglich.
In den Einrichtungen des DRK-Frankenberg ist für ungelernte Pflegehilfskräfte bei einer Vollzeitstelle mit 38,50 Wochenstunden eine Bruttovergütung ab 2.700 € möglich. Dazu kommen Jahressonderzahlungen, Funktionszulagen und großzügige Zeitzuschläge, außerdem weitere Vorteile, wie beispielsweise unser Dienstfahrrad-Leasing.
Einarbeitung
Einarbeitung
Quereinsteigende erhalten in unseren DRK-Seniorenzentren eine mehrwöchige Einarbeitung durch Pflegefachkräfte sowie durch die Qualitätsbeauftragten, nach einen abgestimmten Einarbeitungskonzept. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit an (themenspezifischen) internen Schulungen teilzunehmen oder Weiterbildungsangebote bei Kooperationspartnern wahrzunehmen.
Im ambulanten DRK-Pflegedienst gibt es ebenfalls eine mehrwöchige Einarbeitungszeit an der Seite erfahrener Fachkräfte, parallel dazu werden nach Absprache interne Grundlagenschulungen angeboten.
Berufliche Perspektive
Für Quereinsteigende gibt es die Möglichkeit eine qualifizierende Ausbildung zu starten.
Je nach verfügbaren Ausbildungsplätzen in den Einrichtungen können damit zum Beispiel folgende Berufsabschlüsse oder Weiterbildungen erlangt werden:
- Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI (qualifizierende Weiterbildung, in der Regel 3 Monate, ggf. Förderung möglich, z.B. durch die Agentur für Arbeit)
- einjährige Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in
- dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann
Einsatzorte in Frankenberg und der Region

Der DRK-Kreisverband Frankenberg betreibt vier moderne Seniorenzentrum in Frankenberg Eder, Battenberg, Gemünden und Waldeck-Sachsenhausen. Auch im ambulaten DRK-Pflegedienst ist ein Quereinstieg möglich – in Vollzeit oder Teilzeit.
Einen Einblick in unsere einzelnen Einrichtungen erhalten Sie hier: