Zielsetzung

DRK-Jugendheim „Albert Schweitzer“

Persönlicher Bereich

Ziel ist nach Möglichkeit die Reintegration der Jugendlichen in ihr Elternhaus. Junge Erwachsene sollen an ein Leben in einem eigenen Wohnbereich herangeführt werden. Je nach persönlicher Entwicklung kann auch die weitere Förderung in einer betreuten Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim angestrebt werden.

Die pädagogische Zielsetzung beinhaltet im Rahmen der individuellen Möglichkeiten die Übernahme der Verantwortung für die persönlichen Belange sowie die Erlangung sozialer Kompetenzen und Orientierungsvermögen sowohl im räumlichen Bereich als auch innerhalb eines sozialen Gefüges.
Der Jugendliche/junge Erwachsene soll lernen, seine Herkunft zu akzeptieren, mit seiner Krankheit umzugehen und seine Fähigkeiten und Kräfte für eine sinnvolle Gestaltung seines Lebens einzusetzen. Nach Möglichkeit sollte der junge Erwachsene bei Entlassung aus der Einrichtung eine deutliche Perspektive für seine mittelfristige Zukunft haben.

Schulabschluss / Ausbildung

Für die Beschulung zur Erfüllung der Schulpflicht muss auf Schulen des Frankenberger Raumes zurückgegriffen werden. Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet ggf. in Schulen mit entsprechendem Förderauftrag in Frankenberg statt. Eine heiminterne Beschulung nach den Richtlinien der „Schule für Kranke“ ist derzeit nicht möglich.

Jugendliche und junge Erwachsene, für die eine Beschulung nicht sinnvoll oder möglich ist, werden innerhalb der Einrichtung im Rahmen einer Kreativtherapie gefördert.  Ziel dieser Förderung ist einerseits Interessen, Stärken, Abneigungen und Schwächen der Jugendlichen / jungen Erwachsenen festzustellen, andererseits die Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit des Jugendlichen / jungen Erwachsenen zu stärken und ihm Fertigkeiten zu vermitteln.

Für Jugendliche / junge Erwachsene, die im Rahmen der Kreativtherapie nicht mehr ihren Fertigkeiten angemessen gefördert werden können, ist eine Kooperation mit dem örtlich zuständigen Arbeitsamt möglich (vgl. auch den Punkt „Umsetzung; b) Schulabschluss/Ausbildung“ dieses Konzepts). Ziel der Kooperation ist, ein durch die Einrichtung sozialtherapeutisch begleitetes Training mit den Möglichkeiten des Arbeitsamtes. Ferner vermittelt die Einrichtung zur Vorbereitung des Arbeitstrainings Praktika, die weiterführend die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Jugendlichen / jungen Erwachsenen stärken und ihm ergänzende Fertigkeiten vermitteln sollen.

Bei entsprechender Eignung werden Berufsausbildungen auf dem freien Arbeitsmarkt oder in entsprechenden Berufsbildungswerken vermittelt.

Eine Weiterbeschäftigung in einer beschützenden Werkstatt oder Einrichtung sollte als Mindeststandard angestrebt werden.

Therapeutischer Bereich

Die vorrangige Zielsetzung liegt hier in einer kontinuierlichen Fortführung bisher begonnener Therapien und in der Abwendung u. U. neuerlicher stationärer Aufenthalte. Es wird ein verlässliches und dauerhaftes Beziehungsangebot entwickelt, in dem Belastungen nicht zum Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme führen sollen. Dies dient der Unterstützung der unter a) und b) genannten Ziele.
Darüber hinaus soll im Rahmen sozialtherapeutischer Arbeit herausgefunden werden, welche Rolle die Störung im Familiensystem hatte, welche Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Jugendlichen/jungen Erwachsenen nach der akuten Krankheitsphase vorhanden sind. Auf den gewonnenen Erkenntnissen aufbauend sind die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten durch Therapie und Training zu erweitern.

Weitere Leistungen

Durch entsprechende Fachkräfte angebotene Leistungen:

Soziales Lernen im Gruppenalltag mit Gleichaltrigen mit ähnlichen Erfahrungen:
Hierfür stehen in der Einrichtung nach Maßgabe des Stellenschlüssels pädagogische Fachkräfte, ein/e Anerkennungspraktikant/in und eine FSJ-Kraft (FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr) zur Verfügung

Psychologische Betreuung:
Im Rahmen einer dreiviertel Stelle gehört ein Psychologe bzw. eine Psychologin zum Team. Jeder Jugendliche erhält wöchentlich eine Stunde Therapie, die Kosten hierfür sind im Pflegesatz enthalten. Bei erhöhtem Therapiebedarf können weitere Therapiestunden in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung erfolgt dann über einen Fachleistungsstundensatz. Soll diese Leistung in Anspruch genommen werden, muss das belegende Jugendamt vorab eine Kostenzusage erteilen.

Kreativtherapie:
In eigenen Räumlichkeiten, die außerhalb der Einrichtung sind, wird Kreativtherapie durch eine angestellte Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung angeboten. Der Transport von der Einrichtung zur Therapie erfolgt in einrichtungseigenen Fahrzeugen.