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Informationen zu Benutzungsentgelten im Rettungsdienst

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

möglicherweise haben Sie sich auf den vorhergehenden Seiten schon einen Überblick über den Rettungsdienst und den qualifizierten Krankentransport gemacht. Dass Sie sich die Zeit nehmen, auch diese Seite zu  lesen, lässt uns hoffen, dass Sie bereit sind, sich für die Erläuterungen über die Finanzierung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes auch noch etwas Zeit zu nehmen.

Hier möchten wir Ihnen gerne einige Informationen über den Rettungsdienst und die Kalkulation der hierfür bestehenden Tarife geben. Wir freuen uns, dass Sie nicht einfach über die auf den ersten Blick recht hohen Preise schimpfen, sondern sich die Mühe machen, dieses recht umfangreiche Schreiben zu lesen, um damit durch unsere Antwort Informationen zu diesem, wie wir meinen, wichtigem Thema zu erhalten.

Um Ihnen einen möglichst genauen Überblick über den Rettungsdienst in Hessen und speziell in Frankenberg zu geben, gestatten Sie uns bitte etwas weiter auszuholen.

Der Rettungsdienst wird in Hessen nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz organisiert und durchgeführt. Durch dieses Gesetz sind die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte für den Aufbau und den Betrieb des Rettungsdienstes zuständig. In aller Regel ist es jedoch so, dass die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte sich einer Hilfsorganisation bedienen, die dann im Auftrag des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt den Rettungsdienst betreibt. Dies geschieht aus unserer Sicht in der Erkenntnis, dass wir als Hilfsorganisation in der Lage sind den Rettungsdienst wahrscheinlich günstiger zu betreiben, als es die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte könnten.

In dem Hessischem Rettungsdienstgesetz ist unter anderem geregelt, dass 90 % aller an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfälle in einer Hilfsfrist von 10 Minuten durch den Rettungsdienst an 365 Tagen, rund um die Uhr erreicht werden müssen.

Um dies zu erreichen, ist es notwendig, ein Netz von Rettungswachen und Standorten von Rettungswagen aufzubauen, die einen nicht unerheblichen Personaleinsatz mit sich bringen.

In unserem Fall sind zum Beispiel die Rettungswachen Haina, Lehnhausen, Holzhausen und Allendorf speziell für die Erfüllung der Hilfsfrist eingerichtet worden. An diesen Standorten werden pro Jahr ca. 70.000 Personalstunden erbracht um ca. 4.300 Transporte durchzuführen. Wenn Sie dies genau betrachten, werden Sie feststellen, dass hier 16 Personal-Vorhaltestunden für einen Transport notwendig sind. Für die Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges sind zum Beispiel 8760 Personalstunden pro Jahr zu besetzen. Dem stehen in jedem Jahr etwa 1400 behandelte Patienten gegenüber. Dies bedeutet, dass für jeden behandelten Patienten 6,25 Personalstunden aufgewendet wurden. Der Gesetzgeber hat dies alles und noch einiges andere, was für den Außenstehenden nicht immer auf den ersten Blick verständlich ist, durch das Rettungsdienstgesetz so gefordert, und wir als Leistungserbringer für den Landkreis Waldeck-Frankenberg sind verpflichtet, diese Forderung für die Bürger dieser Region zu erbringen.

Da wir diese Kosten jedoch nicht immer genau auf den einzelnen Transport umlegen können, haben wir gemeinsam mit den Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen, ein Tarifsystem vereinbart, bei dem die Kosten so gerecht wie möglich auf alle Nutzer des Systems verteilt werden.

Für den Bereich des Rettungsdienstes sieht die Kalkulationsgrundlage allerdings ganz anders aus. Hier besteht bei der Alarmierung eine hohe Dringlichkeit, es muss versucht werden, dass das Rettungsmittel innerhalb von einer Minute nach der Alarmierung seinen Standort verlässt. Des weiteren kommt die schon erwähnte Hilfsfrist von zehn Minuten zum Tragen. Das heißt, dass alle Kosten, die für diese schnelle und möglichst jederzeit zur Verfügung stehende Hilfe entstehen, auch in einen speziell hierfür vorhandenen Tarif einzurechnen sind.

In diesen Tarif sind natürlich auch noch eine Vielzahl anderer Kosten mit einzurechnen, die speziell durch den Rettungsdienst und die hierfür bestehenden rechtlichen Bestimmungen hervorgerufen werden. So ist der Rettungsdienst einer der wenigen Berufszweige, in denen per Gesetz eine Pflichtfortbildung von 38 Stunden je Mitarbeiter pro Jahr besteht. Dies macht bei unserer derzeitigen Personalsituation eine Summe ca. 3.500 Fortbildungs­stunden aus.

Zusätzlich zu den durch die Unterhaltung des Rettungsdienstes hervorgerufenen Kosten, sind wir per Gesetz verpflichtet, Ihnen noch eine weitere Position mit unserer Rechnung zu berechnen.

Dies ist als bei allen Rechnungen des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes die sogenannte Leitstellengebühr. Diese Leitstellengebühr ist an den Landkreis Waldeck-Frankenberg für die Arbeit der vom Landkreis unterhaltenen Leitstelle abzuführen.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass Ihnen die Tarife des Rettungsdienstes, auch nach diesen Erläuterungen, wahrscheinlich trotzdem noch sehr hoch erscheinen werden. Wenn man bedenkt, dass in diesem Betrag sämtliche Personal-, Verwaltungs-, Fahrzeug-, Verbrauchsmaterial- und Medikamentenkosten enthalten sind, ist dies ein Preis, der sich aus unserer Sicht mit den meisten Dienstleistungsberufen ohne Probleme messen kann.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir hoffen Ihnen mit diesem Schreiben deutlich gemacht zu haben, wie sich die Kosten des Rettungsdienstes zusammensetzen. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

(Stand: Februar 2024)

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